agb

allgemeine.geschäftsbedingungen

 

1.   Geltungsgrundlage

  1. (1.1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens in folgenden kurz „emmotion“ genannt erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehenden oder mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehende Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers (in folgenden kurz: Kunde) werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Vertragserfüllungshandlungen der Firma „emmotion“ gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
  1. (1.2) Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
  1. (1.3) Grundsätzlich bedürfen Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schriftform. Auch ein Abgehen von der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.

2.   Vertragsabschluss

  1. (2.1) Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Belieferung und/oder der zur Verfügungsstellung von Dienstleistungen durch unsere Lieferanten und Dienstleistern. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen entfalten nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Werden vom Kunden Angebote an unser Unternehmen gerichtet, so wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – eine Bindungsdauer von zumindest 1 Monat vereinbart.

3.   Leistungsbeschreibung

  1. (3.1) “emmotion“ stellt dem Kunden das Know-How, insbesondere Software-Programme zum Managen von e-mails, Messekontakten sowie Konferenzen auf web-basierter Basis samt der dazugehörigen kundenspezifischen Beratungsleistung („emmotion“-Technologie) zur Verfügung. Die Anbindung des Vertragspartners an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Vertragspartners erforderlichen Hard- oder Software wird nicht Gegenstand der geschlossenen Verträge.
  1. (3.2) “emmotion“ stellt dem Nutzer eine Benutzerdokumentation zur Verfügung. Diese enthält nähere Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Anwendung. Bei Vervielfältigungen im Rahmen des Vertrages müssen vorhandene Schutzrechtsvermerke erhalten bleiben. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Benutzerdokumentation zu bearbeiten oder zu verbreiten, oder sie außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
  1. (3.3) Der Kunde verpflichtet sich von allen Daten, die er zur Bearbeitung an „emmotion“ übermittelt, Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern herzustellen. „emmotion“ oder ein ihr von beauftragtes Unternehmen verpflichten sich ihrerseits, ihre Server regelmäßig zu warten und gegen Datenmissbrauch und/oder Verlust abzusichern. Im Falle eines gänzlichen und/oder teilweisen Datenverlustes und/oder einer Beschädigung von Datenmengen aus von „emmotion“ zu vertretenden Umständen verpflichtet sich der Kunde die betreffenden Daten „emmotion“ nochmals unentgeltlich auf seine oder dem von ihm namhaft gemachten Server eines beauftragten Unternehmens zu übermitteln. Sofern Daten von dem “emmotion“-System erstmalig erstellt werden (insbesondere Reportingdaten), wird „emmotion“ oder ein von ihr beauftragter Dritter diese Daten entsprechend den aktuellen technischen Standards einmal an jedem Werktag sichern. Die Sicherung erfolgt automatisiert auf Datenträgern, die zumindest während der folgenden sieben Tage nicht gelöscht oder erneut bespielt werden dürfen. Eine Vorhaltung von Sicherungsdateien, die älter als sieben Tage sind, erfolgt nicht.
  1. (3.4) “emmotion“ verpflichtet sich, die Inhalte des Vertragspartners dergestalt bereit zu halten, dass der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung auf diese zugreifen kann. Dazu schafft “emmotion“ selbst oder mit Hilfe von Subunternehmern die Verbindung zu einem Einwahlknoten in das Internet und erhält diese aufrecht.
  1. (3.5) „emmotion“ ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen (z.B. die Rechenzentrumsanbindung an das Internet).

4.   Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. (4.1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass „emmotion“ für die Ausführung von Nachrichtenversendungen über elektronische Kanäle auf die Mitwirkung, insbesondere auf die Bereitstellung von Daten seitens des Vertragspartners, angewiesen ist.
  1. (4.2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Störungen und Mängel „emmotion“ unverzüglich nach Entdeckung (unter Angabe einer konkreten schriftlichen Fehlerbeschreibung) mitzuteilen. Der Vertragspartner stellt in diesem Fall „emmotion“ alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die zur Analyse und Fehlerbeseitigung benötigt werden. Stellt sich nach Prüfung einer Fehlermeldung heraus, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von „emmotion“ aufgetreten ist, kann „emmotion“ dem Vertragspartner die Kosten für die Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs von „emmotion“ aufgetreten ist.
  1. (4.3) Der Kunde garantiert dafür, dass die mit den Nutzungsrechten ausgestatteten user über einen Breitband-Internetanschluss in einer von „emmotion“ vorgegebenen Mindestbandbreite so wie über eine für die Nutzung des Know-Hows geeignete Hardwarekonfiguration verfügt, die eine störungsfreie Anwendung der von „emmotion“ zur Verfügung gestellten Programme gewährleistet. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Infrastruktur zur Nutzung des von „emmotion“ zur Verfügung gestellten Programmes liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
  1. (4.4) Der Kunde stellt sicher und garantiert, dass in seiner Sphäre die zur Abwehr von Trojanern, sonstigen Viren und virencharakterähnlichen Angriffsmitteln erforderlichen Scanner und Firewalls eingesetzt werden, um unberechtigte Zugriffe auf Kundendaten und/oder Beschädigung von Daten zu verhindern.
  1. (4.5) „emmotion“ ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Versendung gebrachten Inhalten auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Dem Kunden ist aber generell verboten, Daten und Inhalte zur Versendung zu bringen, die gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Datenschutzgesetz und/oder gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen.
  1. (4.6) Stellt „emmotion“ eine Rechtsverletzung aus welchem Titel auch immer durch die vom Kunden übermittelten oder zur Versendung gebrachten Daten oder Inhalte fest, so ist diese berechtigt, diese Daten zur Gänze oder teilweise die Weiterverbreitung unverzüglich zu unterbinden, ohne dass der Kunde hiervon benachrichtigt werden muss. Für die Unterbindung der Weiterverbreitung von Daten genügen bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit und/oder Zulässigkeit der Daten und/oder Inhalte.
  1. (4.7) Der Kunde hat „emmotion“ den Schaden zu ersetzen, der dem Unternehmen durch die Überlassung und/oder Übermittlung von Daten bzw. Dateninhalten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, entstanden sind.
  1. (4.8) „emmotion“ kann die vertragsgegenständliche Leistung jederzeit in für den Vertragspartner zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie bei Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer und die Leistungsmerkmale gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung weiterhin im wesentlichen erfüllt sind oder wenn das Leistungsangebot aufgrund technisch bedingter Veränderungen geändert oder ergänzt werden muss.

5.   Nutzungsrechte / Daten

(5.1) „emmotion“ räumt dem Vertragspartner für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, das (die) im Rahmen des Rechtsverhältnisses zur Verfügung gestellte Software-Programm(e) zum Managen von e-mails, Messekontakten sowie Konferenzen samt Neben- und Ergänzungsprodukten sowie sonstiger (Software)-Produkte in der jeweiligen neuesten Version zu nutzen.

  1. (5.2) Über die Zwecke des Vertrages hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Anwendung oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzungskreises zugänglich zu machen. Eine Nutzung der von „emmotion“ bereitgestellten Software ist ausschließlich nur für eigene Zwecke gestattet.
  1. (5.3) Eine Übertragung weiterer Nutzungs- oder sonstiger Rechte werden – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Das Eigentum an der Software verbleibt vollständig bei „emmotion“. Nähere nutzungsrechtliche Regelungen werden im individuellen Nutzungsvertrag getroffen.
  1. (5.4) „emmotion“ stellt dem Kunden für die Nutzung der von „emmotion“  bereitgestellten Software eine Benutzerkennung und ein Passwort (Zugangsdaten) zur Verfügung. Der Vertragspartner wird das mitgeteilte Passwort bei der ersten Nutzung unverzüglich in ein neues, nur ihm bekanntes Passwort abändern. Der Vertragspartner wird die Zugangsdaten nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Im Übrigen wird er die Zugangsdaten geheim halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten. Der Vertragspartner wird „emmotion“ unverzüglich davon unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.

6.    Urheberrecht

(6.1) Das im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassene(n) Programm(e)“ ist urheberrechtlich geschützt.

Alle Urheberrechte an den im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zum Einsatz gelangender Leistungen (Programme und/oder Dokumentationen, Anleitungen etc.) stehen „emmotion“ bzw. ihren Lizenzgebern zu. Im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Damit ist eine Verbreitung durch den Kunden nach dem Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Jede Urheberrechtsverletzung berechtigt „emmotion“ zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Nutzung des im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Programms berechtigt nur für die vertragsmäßige spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Werknutzungsbewilligungen.

  1. (6.2) Soweit die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erstellten Leistungen auf Entwürfe oder Anweisungen des Kunden basieren, garantiert der Kunde hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die aus dem Titel der Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden, eine völlige Schad- und Klagloshaltung von „emmotion“. Allfällige Prozesskosten sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen.

7.   Entgelt

  1. (7.1) Soweit keine anderslautende schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich alle Entgelte netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen USt.
  1. (7.2) Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug netto zur Zahlung fällig.
  1. (7.3) Im Zahlungsverzuge schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz bei Unternehmergeschäfte, sonst 4%. Die Geltendmachung höhere nachweisbarer Verzugsschäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  1. (7.4) Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen werden alle gewährten Rabatte, Skonti oder sonstige vergütungsreduzierenden Vereinbarungen hinfällig. In diesem Fall gilt der ursprüngliche Preis, der ohne die Gewährung von Rabatten oder Skonti bzw. sonstigen vergütungsreduzierenden Vereinbarungen errechnet wurde, als vereinbart.
  1. (7.5) Monatliche und jährliche Kosten werden jeweils im Voraus in Rechnung gestellt.
  1. (7.6) „emmotion“ behält sich eine Preisanpassung – frühestens jedoch sechs Monate nach Abschluss des Vertrages - vor. Diese wird dem Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der schriftlichen Mitteilung steht eine Mitteilung per E-Mail gleich. Dem Vertragspartner steht für den Fall der Preiserhöhung ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Inkrafttretung der Preisanpassung zu.
  1. (7.7) Der Vertragspartner hat die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt. Voraussetzung für einen diesbezüglichen Anspruch von „emmotion“ auf Vergütung ist der Nachweis, dass der Kunde die Nutzung durch den Dritten zu vertreten hat.
  1. (7.8) Soweit mit dem Kunden keine anders lautenden Entgeltregelungen getroffen wurden, erfolgen die Abrechnungen nach tatsächlichem Zeitaufwand entsprechend dem jeweils von „emmotion“ gültigen Entgeltbestimmungen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
  1. (7.9) „emmotion“ behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
  1. (7.10) „emmotion“ behält sich vor, allfällige Bonitätsauskünfte über den Kunden von am Markt befindlichen Kreditschutzverbänden einzuholen und allfällige Bonitätsanfragen über das Zahlungsverhalten der Kunden an Kreditschutzverbänden weiterzugeben.

8.   Forderungsabtretung

  1. (8.1) Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen fällige Entgelte von „emmotion“ wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist daher bei Unternehmergeschäften auch bei gerechtfertigter Reklamationen außer in der Rückabwicklung nicht zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausständigen Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
  1. (8.2) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten bis zur endgültigen Bezahlung aller unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen.
  1. (8.3) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

9.   Gewährleistung

  1. (9.1) „emmotion“ leistet Gewähr dafür, dass Lieferungen und Leistungen nicht mit wesentlichen Mängel, denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Jede darüberhinausgehende Gewährleistung wird ausgeschlossen. Dem Kunden ist insbesondere bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler auch bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt nicht auszuschließen sind. „emmotion“ haftet diesbezüglich nur für a-typische und nicht vorhersehbare Folgeschäden und auch nicht für Schäden, soweit diese vom Kunden durch zumutbare Maßnahmen verhindert hätten werden können.
  1. (9.2) Die zu Vertragsprodukten für Verkaufsunterlagen gegebenen technischen Daten, Produktinformationen und Beschreibungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann maßgeblich, wenn diese von „emmotion“ schriftlich bestätigt wurde.
  1. (9.3) „emmotion“ übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen dieses Beratungsverhältnisses zur Verfügung gestellten Leistungen den Anforderungen des Kunden genügen und/oder in jeder denkmöglichen Kombination mit anderen vom Kunden genutzten Produkten fehlerfrei zusammen arbeitet.
  1. (9.4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind weiters behauptete Mängel und/oder Fehler bzw. Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs- und Installationsfehler sowie auf Verschleißteile, geändertes Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und/oder sonstige mit dem Vertragsprodukten nicht harmonierende Hard- und/oder Softwareprodukten zurückzuführen sind.
  1. (9.5) Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne Einholung weiterer Lizenzen für weitere User durch den Vielfältigungsvorgang Fehler auftreten.
  1. (9.6) Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn dieser beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war;
  1. (9. 7) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung.
  1. (9.8) Gewährleistungsansprüche müssen binnen eines Jahres ab Gefahrenübergang bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden.
  1. (9.9) Die dem Kunden gelieferten Waren hat dieser im Sinne einer Untersuchungspflicht unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und „emmotion“ längstens binnen 7 Werktagen die Mängel schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird keine oder nur eine verspätete Mängelrüge erstattet, so gilt die Leistung und/oder Lieferung als genehmigt.
  1. (9.10) Von diesen Gewährleistungsbestimmungen unberührt bleiben allfällige Lizenzgeber für Programme, die „emmotion“ im Rahmen ihres Beratungsverhältnisses zum Einsatz bringt abgegebene freiwillige Garantien gegenüber dem Kunden (Herstellergarantie nach Art und Umfang der vom Hersteller festgelegten Garantieleistung). Daraus kann jedoch nur der Hersteller direkt in Anspruch genommen werden.

10. Schadenersatz

  1. (10.1) Es werden sämtliche Schadensersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden. Eine Haftung für Schadenersatz besteht somit nur für grobfahrlässig und/oder vorsätzlich beigeführte Vermögensschäden.
  1. (10.2) Das Vorliegen leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat – sofern es sich nicht ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
  1. (10.2) Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 1 Jahr ab Gefahrenübergang.
  1. (10.3) Eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist dann ausgeschlossen, wenn vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. Installation von Computerprogrammen, keine und/oder unzureichende Datensicherungen vorgenommen und damit Daten verloren gehen sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden, wozu insbesondere auch die Kosten der Wiederbeschaffung von Daten zählen.
  1. (10.4) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden bzw. Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

11. Produkthaftung

  1. (11.1) Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nachweislich in der Sphäre von „emmotion“ verursacht und zumindest grobfahrlässig verschuldet worden ist.

12. Lieferung, Gefahrtragung

  1. (12.1) Die Gefahr geht in jeden Fall bei Übersendung von Waren an den Kunden auf den Kunden über, sobald die Ware die Geschäftsräumlichkeiten von „emmotion“ und/oder seines Subunternehmers verlässt.

13. Vertragsauflösung

  1. (13.1) Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist formlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
  • über „emmotion“ ein Insolvenzverfahren eröffnet.
  • wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  • dem Kunden das Festhalten am Vertrag in Folge höherer Gewalt nicht zumutbar ist.

 Ansonsten kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende aufgekündigt werden.

 

14. Geringfügige Leistungsänderung

  1. (14.1) Handelt es sich um Unternehmergeschäfte gelten die geringfügige sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderung unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Vorentwürfen und Katalogen, Modell- und Konstruktionszeichnungen.

15. Datenschutz

  1. (15.1) Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Verarbeitung der im Namen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen firmenbezogenen Daten. Er erteilt insbesondere seine Zustimmung zur Anführung als Referenzkunde auf der von „emmotion“ eingerichteten Homepage sowie auf Firmen-Werbebroschüren.
  1. (15.2) Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er zur Weitergabe und Weiterverarbeitung der emmotion übermittelten Daten berechtigt ist und hiebei die jeweils länderspezifischen Datenschutz- und strafrechtlichen Bestimmungen über Datenmißbrauch eingehalten und im Falle der Weiterleitung die jeweilige vorherige Zustimmung der Empfänger eingeholt hat. Der Kunde hält „emmotion“ für alle ihr daraus entstehenden Nachteile und Schäden schad- und klaglos und verpflichtet sich, alle ihr daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.

16.     Allgemeine Bestimmungen

  1. (16.1) Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen; es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  1. (16.2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wels vereinbart.
  1. (16.3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamen Bestimmungen gilt jene wirksame Bestimmung als vereinbart, die den Sinn und Zweck der beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässigerweise am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle ergänzungsbedürftige Lücke.

 

(Stand 05/2008)